Machen Sie das Haus und die Aufgabe erkennbar.
Nennen Sie die vollständige Velberter Anschrift. Wählen Sie anschließend die Verwaltungsart, soweit sie bereits feststeht. Eine Einheitenzahl hilft, den gewünschten Umfang einzuordnen.
Beschreiben Sie in eigenen Worten, weshalb Sie Kontakt aufnehmen. Bei einem Wechsel ist ein gewünschter Beginn sinnvoll. Bei einem offenen Vorgang hilft der Hinweis, welche Information zuletzt fehlt.
Auf Wunsch die passende Grundpreisübersicht ergänzen.
Für WEG- oder Mietverwaltung können Wohnungs- und Stellplatzzahl zur Grundrechnung verwendet werden. Geben Sie dafür gültige ganze Mengen an. Die Preisübersicht bleibt unverbindlich.
SEV wird individuell besprochen. Auch besondere Projektleistungen werden nicht stillschweigend als im Grundtarif enthalten dargestellt.
Die erste Nachricht ist kein Aktenarchiv.
Versenden Sie nur die für diesen Einstieg erforderlichen Informationen. Vollständige Mietakten und Zugangsdaten gehören in einen vorher abgestimmten geeigneten Übergabeweg.
Mit dem Absenden erteilen Sie keinen Verwaltungsauftrag. Ein möglicher Beginn, der Umfang und die Vertragsgrundlage werden nach Prüfung gesondert abgestimmt.
Häufige Fragen
Muss ich schon wissen, welche Verwaltungsart passt?
Wenn Sie unsicher sind, beschreiben Sie die Eigentumssituation. Die richtige Einordnung kann im Gespräch geklärt werden.
Welche Adresse sollte ich eintragen?
Gemeint ist die Immobilie, für die Sie Betreuung suchen. Ergänzen Sie Straße, Hausnummer und Velberter Postleitzahl, damit die Anfrage zugeordnet werden kann.
Wann helfen Wohnungs- und Stellplatzzahlen?
Sie dienen der ersten Größenordnung und gegebenenfalls der Grundpreisübersicht. Verwenden Sie die zum vorgesehenen Auftrag gehörenden Einheiten.
Kann ich einen Wunschbeginn nennen?
Ja. Ein bekannter Termin ist eine wichtige Planungsinformation. Er ist aber noch keine bestätigte Übernahme.
Wird meine Anfrage zur kostenpflichtigen Bestellung?
Nein. Sie bleibt eine Kontaktanfrage. Ein Auftrag wird erst durch die erforderliche gesonderte Vereinbarung begründet.
Soll ich ein gesamtes Mieterregister in die Nachricht kopieren?
Nein. Für den Einstieg genügt die Beschreibung des Bedarfs. Benötigte personenbezogene Unterlagen werden später über einen geeigneten Weg abgestimmt.
